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   VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19   

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VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19 (https://dejure.org/2020,3367)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26.02.2020 - 3 L 317/19 (https://dejure.org/2020,3367)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 3 L 317/19 (https://dejure.org/2020,3367)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    In allen anderen Fällen ist der Bebauungsplan für eine Konfliktbewältigung im Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage des Rücksichtnahmegebots dagegen noch offen (vgl. zu alldem: BVerwG, Urt. v. 12. September 2013 - 4 C 8.12 -, juris, Rn. 20).

    Denn der im Jahr 2010 bekanntgemachte Bebauungsplan dürfte auch dann infolge der Anwendung der §§ 214, 215 BauGB als wirksam zu behandeln sein, so dass er für die Konfliktbewältigung im Genehmigungsverfahren auch dann "noch offen" sein dürfte, wenn eine planerische Bewältigung des Konflikts rechtlich geboten war, tatsächlich aber nicht stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. September 2013 - 4 C 8/12 -, juris, Leitsatz 2 u. Rn. 22).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltene Rücksichtnahmegebot gebietet vielmehr, dass nach § 12 Abs. 1 BauNVO an sich zulässige Stellplätze und Garagen im Einzelfall unzulässig sind, wenn sie zu über das von den Nachbarn hinzunehmende Maß hinausgehenden Beeinträchtigungen führen (BVerwG, Beschl. v. 20. März 2003 - 4 B 59.02 -, juris, Rn. 6).

    Unabhängig hiervon ist im Rahmen der Prüfung der Beeinträchtigung der Antragstellerin einzustellen, dass die überwiegende Anzahl der notwendigen Einstellplätze in der Tiefgarage sich gegenüber einer - aus Platzgründen wohl nur theoretisch denkbaren - Errichtung von Stellplätzen in gleicher Zahl auf dem Außengelände selbst für die Antragstellerin als vorzugswürdig erweisen dürfte (vgl. BVerwG, Beschl. vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 -, juris, Rn. 7: Anordnung einer Tiefgarage als mögliche Maßnahme zur Vermeidung einer Massierung von Stellplätzen).

  • BVerwG, 05.10.2005 - 4 BN 39.05

    Grundstücksbezogenheit und typisierende Betrachtungsweise als Maßstab der

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Dabei ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2005 - 4 BN 39.05 -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von den Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2013 - 4 B 48.12 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen ein Bauvorhaben; Parkplatz;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Stellen sich die Erfolgsaussichten nach summarischer Überprüfung als offen dar, findet eine reine Interessenabwägung statt (vgl. zum Prüfungsmaßstab: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, juris, Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, juris, Rn. 4; zu einem Vorrang für das "Bauen auf eigenes Risiko": OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Juli 2018 - 2 S 50.17 - juris, Rn. 33).
  • OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 308/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen Grenzanbau

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Garagen- oder Stellplatzimmissionen gehören heutzutage auch in Wohnbereichen zu den "Alltagserscheinungen" und sind daher grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen, wenn sie durch die zur Deckung des Stellplatzbedarfs notwendigen Anlagen verursacht werden (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 8. Dezember 2010 - 2 B 308/10 -, juris, Rn. 11; zu § 43 Abs. 6 BbgBO a.F.: Beschl. d. Kammer v. 16. Februar 2016 - VG 3 L 193/15 -, juris, Rn. 35).
  • VG Cottbus, 14.02.2020 - 3 L 585/19

    Bedarfsgerechte Garagen und Stellplätze muss der Nachbar hinnehmen!

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Dass die Grenzwerte der TA Lärm, die bei Garagen und Stellplätzen für zulässige Nutzungen nach § 12 BauNVO allenfalls als Orientierung gelten können (vgl. Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2020 - 3 L 585/19 -), bei genehmigungsgemäßer Ausnutzung der Baugenehmigung auf dem Grundstück der Antragstellerin überschritten werden, hat die Antragstellerin nicht geltend - geschweige denn glaubhaft - gemacht.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08

    Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft hervorrufen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Dezember 2008 - 8 S 2604/08 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2019 - 10 S 17.19

    Gebietserhaltungsanspruch im Außenbereich

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Fällt die Erfolgsprognose zugunsten des Dritten aus, erweist sich also nach summarischer Prüfung die angefochtene Baugenehmigung gegenüber dem Dritten als rechtswidrig, so ist die Vollziehung der Genehmigung regelmäßig auszusetzen (dies bei "gewichtigen Zweifeln" an der rechtlichen Unbedenklichkeit annehmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29. April 2019 - OVG 10 S 17.19 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12

    Abstandsflächenvorschriften; Abweichung; atypische Grundstückssituation

    Auszug aus VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Stellen sich die Erfolgsaussichten nach summarischer Überprüfung als offen dar, findet eine reine Interessenabwägung statt (vgl. zum Prüfungsmaßstab: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, juris, Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, juris, Rn. 4; zu einem Vorrang für das "Bauen auf eigenes Risiko": OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Juli 2018 - 2 S 50.17 - juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 27.12.1984 - 4 B 278.84

    Baurecht - Rücksichtnahmegebot - Bebauungsplan - Festsetzungen - Abwägung -

  • VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

  • OVG Niedersachsen, 01.02.1999 - 1 L 3547/98

    Nachbarklage gegen Tiefgaragenzufahrt; Belästigung, unzumutbare; Einstellplätze;

  • VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 2 S 50.17

    Wege zur zuverlässigen Verhinderung einer Brandübertragung; Anforderungen an die

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